Spendenquittungen. Allgemeine Info
Spenden können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
Voraussetzung für den Spendenabzug ist eine förmliche Zuwendungsbestätigung (amtlicher Vordruck), die auch Spendenbescheinigung genannt wird. Diese erhalten Sie von der von Ihnen unterstützten Organisation.
Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt.
Info: Sie müssen die Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert. Bitte bewahren Sie die Nachweise aber auf jeden Fall bis zum Ablauf eines Jahres nach Erhalt Ihres Steuerbescheids auf.
Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/spenden
PS: in eigener Sache:
Der Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg stellt Spendenquittungen bereits ab einer jährlichen Gesamtspendensumme von 250 Euro aus.
Um sparsam mit Verwaltungsaufwand und Portokosten umzugehen, erstellen und versenden wir Spendenquittungen immer im Januar des Folgejahres für das vergangene Jahr.
Sollten Sie dennoch, z.B. auf Grund einer einmaligen Spende, Ihre Spendenquittung sofort im Anschluss wünschen oder ein anderes Anliegen rund um Ihre Spende haben, so nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.