Tierarzt/Tierärztin in Teilzeit für unsere tierärztliche Praxis

Wir suchen spätestens zum 01.04.2023 eine/einen engagierte/n Tierarzt/Tierärztin in Teilzeit (mind. 50 %) für unsere tierärztliche Praxis im Tierheim des Tierschutzvereins

Ihre Aufgaben:

  • Als approbierte/r Tierärztin/Tierarzt führen Sie eigenverantwortlich, gewissenhaft und zuverlässig die umfangreich ausgestattete tierärztliche Praxis im Tierheim Heinsberg
  • Ihre Patienten sind die Bewohner und Schützlinge des Tierheims des Tierschutzvereins für den Kreis Heinsberg e.V., an denen Sie Eingangs- und Ausgangsuntersuchungen, Parasitenprophylaxe, umfassende Diagnostik, Kastrationen und weitreichende Weichteilchirurgie durchführen
  • Sie gestalten mit eigenen Vorschlägen und Ideen Ihren Arbeitsplatz und setzen sich für die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere des Tierschutzvereins Heinsberg ein
  • Die Best-Versorgung Ihrer Patienten ist für Sie (und uns) eine Herzensangelegenheit. Zu diesem Zweck führen Sie eigenverantwortlich und wirtschaftlich Ihre tierheimeigene Hausapotheke
  • In der Teamarbeit mit Ihrer Praxis-Assistenz und weiteren Kolleg*innen sind Sie nahbar, professionell und freundlich
  • Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten schärfen und verbessern Sie stets durch aktuelle Fortbildungen

Es erwarten Sie:

  • ein unbefristeter Arbeitsvertrag,
  • ein Ihrem Niveau entsprechendes Einstiegsgehalt,
  • bezahlte Fortbildungen mit Freistellung,
  • attraktive Arbeitszeiten,
  • ein work-life-balance freundlicher Arbeitsplatz ohne Spät-, Nacht- und Wochenenddienste,
  • eine sorgfältige und umfassende Einarbeitung,
  • eine enge und interessante Zusammenarbeit mit dem ansässigen Veterinäramt des Kreises Heinsberg

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Kontaktmöglichkeiten

E-Mail:
Frau Bianka Mai-Fiegen

Post:
Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.V.
Frau Bianka Mai-Fiegen
Stapper Straße 85
52525 Heinsberg

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher nur in Kopie ein. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

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